Burgenland

 Zuständigkeiten

  • Zuständig innerhalb der Landesregierung (SPÖ/FPÖ-Koalition): Norbert Darabos (SPÖ), Landesrat für Soziales und Gesundheit
  • Administrative Abwicklung: Referat Grundversorgung und Flüchtlingswesen in der Abteilung 6 (Soziales, Gesundheit, Familie, Sport) im Amt der Burgenländischen Landesregierung

Gesetzliche Grundlage

Allgemeine Informationen

 Statistische Daten

GVS-Bgld

  • Die vom Burgenland zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 3,35% (2018).
  • Mit 1.1.2018 waren insgesamt 1.645 Menschen im Burgenland in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 80,7%.
  • 93,6% der Personen wohnte in organisierten, 6,4% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
  • Der Höchststand (am Monatsende) wurde mit 2.873 Personen im März 2016 erreicht.

Organisierte Quartiere

Die Mehrheit der Quartiere wird von privaten DienstleisterInnen geführt. Daneben bieten NGOs wie die Caritas Eisenstadt, der Diakonie Flüchtlingsdienst, der Arbeitersamariterbund oder der Verein menschen.leben Unterkünfte an.

Für die Unterbringung und Verpflegung in einem Vollversorgungsquartier wird den QuartiergeberInnen ein Tagsatz von 20,50€ bezahlt. Die untergebrachten Personen erhalten ein monatliches Taschengeld von 40€.

Bei Selbstversorgungsunterkünften beträgt der Tagsatz für die Unterbringung 12€. Die dort versorgten Personen erhalten ein Verpflegungsgeld von 7€ pro Tag (Erwachsene) bzw. 3,50€ pro Tag (Minderjährige).

Individuelle Unterbringung

Privat wohnende Personen bekommen für Verpflegung im Monat 200€ (Erwachsene) bzw. 90€ (Minderjährige). Die Mietunterstützung beträgt 120€ für eine Einzelperson und 240€ für eine Familie (ab 2 Personen). Voraussetzung ist die Vorlage eines Mietvertrages.

Beratung und Betreuung

Für die Sozialberatung in den organisierten Quartieren ist die Mobile Flüchtlingsberatung der Diakonie zuständig. Beratungsstellen der Diakonie gibt es in Eisenstadt und in Oberwart.

Unbegleitete Minderjährige

Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von in Wohngruppen untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) wurde im Juni 2016 vom Land ein Tagsatz von 82,50€ festgelegt.

Einrichtungen für UMF werden von Caritas Wien & NÖ-OstArbeitersamariterbundDiakonie Flüchtlingsdienst und SOS Kinderdorf betrieben.

Auch eine Unterbringung bei Gastfamilien ist möglich.

-> Aktuelle Medienberichte

-> Landtagsmaterialien

zuletzt geändert: 11.1.2018