Zuständigkeiten
- Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) ist innerhalb der Landesregierung (SPÖ/ÖVP-Koalition) für den Bereich der Grundversorgung zuständig.
- Das Referat Flüchtlingswesen und Integration in der Abteilung Wahlrecht, Staatsbürgerschaft, Personenstandsrecht und Aufenthaltswesen im Amt der Kärntner Landesregierung führt die administrative Abwicklung durch.
Gesetzliche Grundlage
- Kärntner Grundversorgungsgesetz (Stammfassung 2006, letzte Novellierung 24.2.2016)
Allgemeine Informationen
Statistische Daten
- Die von Kärnten zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 6,40% (2018).
- Mit 1.1.2018 waren insgesamt 3.172 Menschen in Kärnten in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 81,0%.
- 82,8% der Personen wohnten in organisierten, 17,2% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
- Der Höchststand (am Monatsende) wurde mit 5.532 Personen im Februar 2016 erreicht.
Organisierte Quartiere
- Die Unterbringung erfolgt in Voll- und Selbstversorgungseinrichtungen, die vorwiegend von privaten DienstleisterInnen betrieben werden. Daneben ist auch die Diakonie de la Tour in der Flüchtlingsunterbringung tätig. Bevorzugt werden Quartiere für 15 bis 50 Personen.
- Betreute Wohnungen werden von der Caritas Kärnten, der Diakonie und ORS angeboten.
- Der maximale Tagsatz für die Unterbringung liegt bei 20€.
- Das Verpflegungsgeld in Selbstversorgungsunterkünften beträgt 180€ für Erwachsene und 80€ für Kinder. In Vollversorgungsquartieren wird ein Taschengeld von 40€ ausbezahlt.
Individuelle Unterbringung
- Eine Übersiedelung in eine private Unterkunft ist für AsylwerberInnen seit Juli 2017 nicht mehr vorgesehen.
- Subsidiär Schutzberechtigte bzw. Asylberechtigte bis 4 Monate nach der Anerkennung erhalten bei privater Unterbringung aus der Grundversorgung als Mietunterstützung 110€ (Einzelperson) bzw. 220€ (Familien). Für den Lebensunterhalt werden derzeit 180€ für Erwachsene und 80€ für Minderjährige bezahlt.
Beratung und Betreuung
- Die Sozialberatung und -betreuung wird vom Referat für Flüchtlingsangelegenheiten selbst durchgeführt. MitarbeiterInnen des Flüchtlingsreferates besuchen die Quartiere und nehmen dabei auch die Auszahlung der Geldleistungen vor.
Unbegleitete Minderjährige
- Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgt in Wohngruppen. Dies werden von den Kinderfreunden Kärnten, den Kinderfreunden Steiermark, dem SOS Kinderdorf, der Diakonie de la Tour und dem Arbeitersamariterbund betrieben.
- Für die Unterbringung und Betreuung erhalten die Organisationen einen Tagsatz von 95€.
- Eine Unterbringung bei Pflegefamilien ist in Kärnten nicht vorgesehen.
zuletzt geändert: 26.4.2018