Kärnten

Zuständigkeiten

  • Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) ist innerhalb der Landesregierung (SPÖ/ÖVP-Koalition) für den Bereich der Grundversorgung zuständig.
  • Das Referat Flüchtlingswesen und Integration in der Abteilung Wahlrecht, Staatsbürgerschaft, Personenstandsrecht und Aufenthaltswesen im Amt der Kärntner Landesregierung führt die administrative Abwicklung durch.

Gesetzliche Grundlage

Allgemeine Informationen

Statistische Daten

GVS-Ktn

  • Die von Kärnten zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 6,40% (2018).
  • Mit 1.1.2018 waren insgesamt 3.172 Menschen in Kärnten in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 81,0%.
  • 82,8% der Personen wohnten in organisierten, 17,2% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
  • Der Höchststand (am Monatsende) wurde mit 5.532 Personen im Februar 2016 erreicht.

Organisierte Quartiere

  • Die Unterbringung erfolgt in Voll- und Selbstversorgungseinrichtungen, die vorwiegend von privaten DienstleisterInnen betrieben werden. Daneben ist auch die Diakonie de la Tour in der Flüchtlingsunterbringung tätig. Bevorzugt werden Quartiere für 15 bis 50 Personen.
  • Betreute Wohnungen werden von der Caritas Kärnten, der Diakonie und ORS angeboten.
  • Der maximale Tagsatz für die Unterbringung liegt bei 20€.
  • Das Verpflegungsgeld in Selbstversorgungsunterkünften beträgt 180€ für Erwachsene und 80€ für Kinder. In Vollversorgungsquartieren wird ein Taschengeld von 40€ ausbezahlt.

Individuelle Unterbringung

  • Eine Übersiedelung in eine private Unterkunft ist für AsylwerberInnen seit Juli 2017 nicht mehr vorgesehen.
  • Subsidiär Schutzberechtigte bzw. Asylberechtigte bis 4 Monate nach der Anerkennung erhalten bei privater Unterbringung aus der Grundversorgung als Mietunterstützung 110€ (Einzelperson) bzw. 220€ (Familien). Für den Lebensunterhalt werden derzeit 180€ für Erwachsene und 80€ für Minderjährige bezahlt.

Beratung und Betreuung

  • Die Sozialberatung und -betreuung wird vom Referat für Flüchtlingsangelegenheiten selbst durchgeführt. MitarbeiterInnen des Flüchtlingsreferates besuchen die Quartiere und nehmen dabei auch die Auszahlung der Geldleistungen vor.

Unbegleitete Minderjährige

 

-> Aktuelle Medienberichte

-> Landtagsmaterialien

zuletzt geändert: 26.4.2018