Zuständigkeiten
- Zuständig innerhalb der Landesregierung: Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ), zuständig für Mindestsicherung, Flüchtlingsangelegenheiten, Integration, Tierschutz, Gemeindeärzte
- Administrative Abwicklung: Koordinationsstelle für Ausländerfragen (in der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen im Amt der NÖ Landesregierung)
- für UMF: Abteilung Kinder und Jugendhilfe
Gesetzliche Grundlage
- NÖ Grundversorgungsgesetz (Stammfassung 2007 , letzte Novellierung 6.7.2017)
Allgemeine Informationen
Statistische Daten
- Die von Niedösterreich zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 19,01% (für 2018).
- Mit 1.1.2018 waren insgesamt 9.222 Menschen in Niederösterreich in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 79,3%.
- 68,6% der Personen wohnte in organisierten, 31,4% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
- Der Höchststand (am Monatsende) wurde mit 16.639 Personen im Februar 2016 erreicht.
Organisierte Quartiere
Organisierte Quartiere werden in Niederösterreich mehrheitlich von privaten DienstleisterInnen betrieben. Größter Quartiergeber des Landes ist SLC Asylcare. Die Firma ORS bringt in Niederösterreich grundversorgte Personen in betreuten Wohnungen unter.
Zudem sind NGOs wie die Caritas Wien, die Caritas St. Pölten, der Diakonie Flüchtlingsdienst, das Rote Kreuz, der Arbeitersamariterbund, der Verein menschen.leben oder der Verein Wohnen in der Unterbringung von grundversorgten Personen tätig.
Der Basistagsatz für Grundversorgungsquartiere in Niederösterreich beträgt 19€. Durch die Bereitstellung von Zusatzleistungen (z.B. Transporte zu Behörden und Ärzten, Lernkurse, Lernhilfe für Schulkinder, Freizeitgestaltung, gesonderten Gebetsraum, bauliche Eignung für Gehbehinderte, übertragbare Monatskarte, persönliche Hygieneartikel, Betreuungsperson für BewohnerInnen) kann der Tagsatz auf maximal 21€ erhöht werden.
Vollversorgungsquartiere erhalten 20€, durch weitere Zusatzleistungen max. 21€.
In Selbstversorgungsunterkünften zahlen die UnterkunftgeberInnen vom Tagsatz ein Verpflegungsgeld von 6€/Tag an die BewohnerInnen aus.
Das Taschengeld von 40€ wird nur bei Vollversorgung, nicht aber in Selbstversorgungseinrichtungen gewährt.
Individuelle Unterbringung
Bei individueller Unterbringung wird ein Verpflegungsgeld von 215€ für Erwachsene und 100€ für Minderjährige bezahlt. Die maximale Mietunterstützung beträgt für eine Einzelperson 150€, für eine Familie 300€.
Beratung und Betreuung
Mit der Sozialberatung in den organisierten Quartieren sind die Caritas Flüchtlingsbetreuung NÖ (Weinviertel, Industrieviertel) und die Diakonie Mobile Flüchtlingsbetreuung Niederösterreich West-Amstetten (Mostviertel, Waldviertel) beauftragt.
Unbegleitete Minderjährige
Einrichtungen für UMF werden meist von NGOs (Caritas Wien & NÖ-Ost, Caritas St. Pölten, Diakonie Flüchtlingsdienst, SOS Kinderdorf, Kidsnest (Kinderfreunde), Verein menschen.leben, Arbeitersamariterbund), aber auch von privaten DienstleisterInnen (SLC Asylcare) betrieben. Die Hauptbetreuungsform sind Wohngruppen, vereinzelt wird auch betreutes Wohnen für selbstständige Jugendliche ab 16 angeboten.
Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen unbegleiteten minderjährigen Fremden kann aber auch bei privaten Betreuungspersonen/Familien erfolgen.
Unmündige UMF (unter 14 Jahren) werden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt.
letzte Änderung 22.3.2018