Zuständigkeiten
- Zuständig innerhalb der Landesregierung: Rudi Anschober (Grüne), Landesrat für Umwelt, Konsumentenschutz und Integration
- Adminstrative Abwicklung: Referat Grundversorgung für Fremde in der Abteilung Soziales im Amt der Oö. Landesregierung
Gesetzliche Grundlage
- Oö. Grundversorgungsgesetz (Stammfassung 2006, zuletzt novelliert 31.3.2017)
Allgemeine Informationen
Statistische Zahlen
- Die von Oberösterreich zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 16,71% (2018).
- Mit 1.1.2018 waren insgesamt 10.113 Menschen in Oberösterreich in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 99,0%.
- 78,2% der Personen wohnten in organisierten, 21,8% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
- Der Höchststand (am Monatsende) wurde mit 13.792 Personen im März 2016 erreicht.
Organisierte Quartiere
Grundversorgungsquartiere werden in Oberösterreich als Selbstversorgungsunterkünfte geführt. Die UnterkunftsbetreiberInnen erhalten einen Tagsatz von maximal 21 Euro pro Person. Aus diesem Tagsatz zahlen sie den im Quartier untergebrachten Erwachsenen ein Verpflegungsgeld von 6 Euro pro Tag, Kindern eines von 132 Euro pro Monat.
Unterkünfte werden von der Caritas Linz , der Volkshilfe Oberösterreich, SOS Menschenrechte, vom Diakoniewerk, dem Rote Kreuz und von verschiedenen privaten QuartierbetreiberInnen geführt.
Individuelle Unterbringung
Bei individueller Unterbringung wird ein monatliches Verpflegungsgeld von 215 Euro (Erwachsene) bzw. 100 Euro (Minderjährige) bezahlt. Die Mietunterstützung beträgt für eine Einzelperson 150 Euro, für eine Familie (ab 2 Personen) 300 Euro pro Monat.
Beratung und Betreuung
Für die soziale Beratung und Betreuung sind die Caritas Linz und die Volkshilfe Oberösterreich zuständig.
Unbegleitete Minderjährige
- Volkshilfe Oberösterreich
- Diakoniewerk
- Diakonie Zentrum Spattstraße
- SOS Menschenrechte
- Noah Sozialbetriebe
- pro Mente
- die Brücke
zuletzt geändert: 11.1.2018