Zuständigkeiten
- Heinrich Schellhorn (Grüne), Landesrat für Soziales, Pflege, Kultur, Energie, Umwelt-/Klimaschutz und Gewerbangelegenheiten
- Referat Soziale Absicherung und Eingliederung im Amt der Salzburger Landesregierung
Gesetzliche Grundlage
- Salzburger Grundversorgungsgesetz (Stammfassung 2007, zuletzt novelliert 22.6.2016)
- Grundversorgungs-Verordnung
Allgemeine Informationen
Statistische Zahlen
- Die von Salzburg zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 6,26% (2018).
- Am 1.1.2018 waren 3.115 Personen in Grundversorgung untergebracht, das entspricht einer Quotenerfüllung von 81,4%.
- 81,5% der Personen wohnten in organisierten, 18,5% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
- Die Höchstzahl (am Monatsende) wurde mit 4.920 grundversorgten Personen im März 2016 erreicht.
Organisierte Quartiere
In Salzburg gibt es Grundversorgungsquartiere in verschiedenen Größenordnungen. Das reicht von betreuten Wohnungen bis zu Großquartieren (z.B. hat das Quartier in Salzburg-Kasern eine Kapazität von 240 Personen). Bevorzugt werden allerdings kleine Quartiersgrößen.
Die Unterbringung von grundversorgten Personen erfolgt in Quartieren, die von privaten DienstleisterInnen und NGOs betrieben werden.
In der Unterbringung tätige NGOs sind Caritas Salzburg, Diakoniewerk, Jugend am Werk, Rotes Kreuz und Arbeitersamariterbund . Vom Roten Kreuz wurden in Seekirchen, Tamsweg und in der Salzburg Stadt Fertigteilhäuser in Holzbauweise für die Flüchtlingsunterbringung errichtet.
Der Tagsatz für die Unterbringung beträgt 21€. Bei Vollversorgungsquartieren sind davon 9€ für die Verpflegung vorgesehen. In Selbstversorgungsunterkünften (bilden die Mehrheit der Unterkünfte) wird vom Tagsatz ein Verpflegungsgeld von 6,50€/Tag an die BewohnerInnen ausbezahlt.
Alle BewohnerInnen von organisierten Quartieren erhalten ein monatliches Taschengeld von 40€.
Individuelle Unterbringung
Personen, die in einer privaten Wohnung leben, erhalten für den Lebensunterhalt 215€ (Erwachsene) bzw. 100€ (Minderjährige).
Die Mietunterstützung beträgt 150€ für eine Einzelperson, 300€ für ein Ehepaar oder eine Familie.
Anträge für eine Übersiedelung in eine private Unterkunft werden bei der Caritas eingereicht. Nach erfolgter Genehmigung durch die Grundversorgungstelle des Landes werden die Auszahlungen der Leistungen von der Caritas durchgeführt. Es werden auch Prekariumsverträge akzeptiert.
Krankenversorgung
Alle Personen in der Grundversorgung sind krankenversichert und erhalten einen e-card-Ersatzbeleg.
Krisenintervention und Psychotherapie für AsylwerberInnen bietet das Projekt SOTIRIA der Caritas.
Beratung und Betreuung
Mit der Sozialberatung und -betreuung ist die Caritas beauftragt. MitarbeiterInnen dieser Stelle besuchen in regelmäßigen Abständen (mindestens dreimal monatlich) die verschiedenen Quartiere. Im Rahmen der Quartierbesuche werden auch die Auszahlungen der Leistungen (Taschengeld, Bekleidungshilfe und Unterstützung für den Schulbedarf) ausbezahlt. Zur Beratung und Abklärung von Fragen zur Aufnahme in Grundversorgung (entweder in organisierte Quartiere oder in private Unterkünfte) betreibt die Caritas in der Stadt Salzburg eine Clearingstelle.
Unbegleitete Minderjährige
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) stehen im Rahmen der Grundversorgung in Salzburg mehrere Wohnformen zur Verfügung:
- Wohngruppen: für UMF mit besonders hohem Betreuungsbedarf, Betreuungsschlüssel 1:10, Tagsatz 95€
- Wohnheime: für nicht selbstversorgungsfähige Jugendliche, Betreuungsschlüssel 1:15, Tagsatz 63,50€
- Betreute Wohnplätze: für Jugendliche, die unter Anleitung fähig sind, sich selbst zu versorgen; Betreuungsschlüssel 1:20, Tagsatz 40,50€
- Unterbringung bei Gastfamilien
VertragpartnerInnen für die Unterbringung von UMF sind SOS Kinderdorf, Verein menschen.leben, Verein Einstieg und Rettet das Kind
Für alle unmündigen (unter 14 Jahre) UMF sowie für UMF, die keinen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich stellen wollen, liegt die Zuständigkeit bei der Kinder- und Jugendhilfe.
zuletzt geändert: 14.6.2018