Steiermark

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Statistische Zahlen

GVS-Stmk

  • Die von der Steiermark zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 14,12% (2018).
  • Mit 1.1.2018 waren insgesamt 7.411 Menschen in der Steiermark in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 85,9%.
  • 81,5% der Personen wohnte in organisierten, 18,5% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
  • Die Höchstzahl (am Monatsende) wurde mit 12.362 untergebrachten Personen im Juni 2016 erreicht.

Organisierte Quartiere

Die Steiermark setzt in der Unterbringung auf kleine Quartiere und regionale Ausgewogenheit, um eine leichtere Integration in die Gemeinden zu ermöglichen. Die Grundversorgungsquartiere werden mehrheitlich privaten QuartiergeberInnen betrieben. Es handelt sich dabei oft um Pensionen und Gasthöfe. Beispiele dafür private UnterbringungsdienstleisterInnen sind die Wisniewski Gmbh (Quartiere in Mürzzuschlag, Mürzsteg, Bruck an der Mur und Gußwerk) oder die Firma ORS Service Gmbh (eine Einrichtung in Graz und Wohnungen für Betreutes Wohnen).

In der Unterbringung tätige NGOs sind: Caritas Steiermark, Diakonie Flüchtlingsdienst, DiakoniewerkJugend am Werk, Way of Hope.

Der Tagsatz für Vollversorgungseinrichtungen beträgt 19€ (drei Mahlzeiten). BewohnerInnen erhalten drei Mahlzeiten am Tag und ein monatliches Taschengeld von 40€.

Bei der Teilselbstversorgung erhalten die QuartiergeberInnen ebenfalls einen Tagsatz von 19€, davon zahlen sie den untergebrachten Personen pro Monat 110€ für die Selbstverpflegung und stellen Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung. Die BewohnerInnen erhalten zusätzlich 40€ im Monat an Taschengeld.

Bei Selbstversorgung ist der Tagsatz 12€ für die Unterbringung, das Verpflegungsgeld beträgt 150€ pro Monat. Taschengeld wird bei Selbstversorgung nicht bezahlt.

Fast alle Quartiere sind Selbstversorgungs- oder Teilselbstversorgungsunterkünfte.

Von der Landesregierung wurde eine für alle Grundversorgungsquartiere gültige Hausordnung erlassen (Anlage (PDF) zur Stmk. GVG-DVO).

 

Individuelle Unterbringung

Personen, die sich selbst eine Wohnung organisieren, erhalten

  • für die Verpflegung 200€ (Erwachsene) bzw. 90€ (Minderjährige)
  • als Mietunterstützung für eine Einzelperson 120€ bzw. für eine Familie 240€ pro Monat

Um in eine individuelle Unterkunft verziehen zu können, muss ein Antrag beim Flüchtlingsreferat gestellt werden. Vorgelegt werden muss ein vergebührter Mietvertrag. Die Auszahlungen für privat Wohnende werden von der Caritas durchgeführt.

Krankenversorgung

  • Alle grundversorgten Personen sind krankenversichert, sie erhalten in der Steiermark aber keine e-card, sondern einen „Versicherungsersatzbeleg“.
  • Psychotherapeutische Betreuung wird von den Vereinen Omega und Zebra angeboten.

Beratung und Betreuung

Mit der Sozialberatung der untergebrachten Personen ist die Caritas Steiermark beauftragt. Zur Aufgabe der Caritas gehört auch die Auszahlung von Verpflegungsgeld, Taschengeld, Mietunterstützungsleistungen, Schulbedarf, Bekleidungshilfe etc.

Die Beratung erfolgt in den Quartieren und in den Regionalstellen in Graz (für Graz und Umgebung, West- und Südsteiermark), Hartberg (für die Oststeiermark) und Kapfenberg (für die Obersteiermark).

Unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete Minderjährige werden in der Steiermark in von NGOs (Caritas Steiermark, Diakonie FlüchtlingsdienstDiakoniewerkJugend am Werk, alpha nova, Verein menschen.leben), aber auch in Einrichtungen privater DienstleisterInnen (z.B. Haus Demiri in Graz, Haus Toscana in Gratwein) untergebracht. Die für UMF-Einrichtungen erforderlichen Standards sind in einer Anlage (PDF) zum Stmk. Grundversorgungsgesetz-Durchführungsverordnung geregelt.

UMF-Quartiere wurden in der Steiermark im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, wo vor allem Wohngruppen vorherrschen, bis Anfang 2017 nur als Wohnheime (mit einem Betreuungsschlüssel von 1:15) geführt. Seit Anfang 2017 sind nun auch Wohngruppen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:10 vorgesehen. Der Tagsatz für Wohngruppen beträgt 77€ (für spezielle Wohngruppen mit Sonderbetreuung 95€), für Wohnheime 62€ und bei betreutem Wohnen 39€.

Neben der Unterbringung in UMF-Quartieren können unbegleitete Minderjährige auch bei Pflegefamilien untergebracht werden.

Kinder unter 14 Jahren fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe und werden derzeit bevorzugt bei Pflegeeltern untergebracht.

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zuletzt geändert: 29.32018