Zuständigkeiten
- Zuständig innerhalb der Landesregierung: Landesrätin Gabriele Fischer (Grüne), zuständig für Soziales, Flüchtlingswesen, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Stiftungs- und Fondswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Frauenpolitik
- hoheitlicher Bereich (Entscheidungen nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz): Flüchtlingskoordination im Amt der Tiroler Landesregierung
- operativer Bereich (Unterbringung, Betreuung): Tiroler Soziale Dienste
- Unbegleitete Minderjährige: Kinder- und Jugendhilfe
Gesetzliche Grundlage
- Tiroler Grundversorgungsgesetz (Stammfassung 2005, zuletzt novelliert 25.8.2015)
Allgemeine Informationen
Statistische Zahlen
- Die von Tirol zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 8,50% (2018).
- Mit 1.1.2018 waren insgesamt 4.686 Menschen in Tirol in Grundversorgung. Daraus ergibt sich eine Quotenerfüllung von 90,2%.
- 86,3% der Personen wohnten in organisierten, 13,7% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
- Die Höchstzahl (am Monatsende) wurde mit 6.426 untergebrachten Personen im Juli 2016 erreicht.
Organisierte Quartiere
- Für die Unterbringung von grundversorgten Personen ist mit den Tiroler Sozialen Dienste eine landeseigene Gesellschaft zuständig.
- Die meisten Unterbringungseinrichtungen werden als Selbstversorgungsquartiere geführt. Dort wird ein Verpflegungsgeld von 200€ (Erwachsene) bzw. 100€ (Minderjährige) bezahlt. Zusätzlich erhalten alle Personen ein monatliches Taschengeld von 40€.
- In den wenigen Vollversorgungsunterkünften erhalten die untergebrachten Personen ein Taschengeld von 40€.
Individuelle Unterbringung
- Bei individueller Unterbringung erhalten Erwachsene eine Verpflegungsgeld von 215€, Minderjährige 100€. Die Mietunterstützung beträgt für Einzelpersonen max. 150€, für Familien max. 300€.
Beratung und Betreuung
- Die Sozialberatung- und betreuung erfolgt in den Einrichtungen durch die MitarbeiterInnen der Tiroler Sozialen Dienste
Unbegleitete Minderjährige
- Die Obsorge von unbegleiteten minderjährige Flüchtlingen (UMF) und deren Rechtsvertretung im Asylverfahren liegt beim Fachbereich UMF der Kinder- und Jugendhilfe.
- Die Unterbringung und Betreuung erfolgt in Wohngruppen, die von den Tiroler Sozialen Diensten, dem Roten Kreuz, SOS Kinderdorf, Verein menschen.leben und Gemeinsam Wohnen und Leben (eine Tochter von Ibis Acam) betrieben werden. Der Tagsatz für die EinrichtungsbetreiberInnen beträgt 95€.
- Auch eine Unterbringung bei Pflegefamilien ist möglich.
- Unmündige UMF (unter 14 Jahren) werden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt.
- Für die Betreuung und Begleitung von UMF, die volljährig geworden sind, wurde ein mobiles Team eingerichtet. In die Zielgruppe fallen junge Erwachsene von 17,5 bis 21 Jahre.
zuletzt geändert: 28.3.2018