Zuständigkeiten
- Innerhalb der von ÖVP und Grünen gebildeten Landesregierung fällt die Grundversorgung in den Zuständigkeitsbereich von Christian Gantner (ÖVP), Landesrat für Inneres, Sicherheit und Integration.
- Die Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration im Amt der Vorarlberger Landesregierung ist für die Gesamtkoordination (dazu gehören z.B. die Koordination mit dem Bund und den Erstaufnahmestellen, Entscheidungen über die Aufnahme von Personen in Grundversorgung, Quartiersbeschaffung, Verrechnung, Kontrollaufgaben) verantwortlich.
- Die Caritas Vorarlberg ist für die operative Abwicklung (z.B. Betreuung, Geldauszahlungen), die Anmietung von Kleinquartieren, Information, Freiwilligenarbeit, Integrationsbegleitung und die Koordination der Flüchtlingsarbeit der Gemeinden zuständig.
Gesetzliche Grundlage
- In Vorarlberg wurde kein eigenes Grundversorgungsgesetz erlassen. Die Bestimmungen zur Grundversorgung sind im Vorarlberger Mindestsicherungsgesetz (Stammfassung 2010, zuletzt novelliert 2017) geregelt.
Allgemeine Informationen
Statistische Zahlen
- Die von Vorarlberg zu erfüllende Quote für die Aufnahme von grundversorgten Personen beträgt 4,43% (2018).
- Mit 1.1.2018 erhielten 2.502 Menschen Leistungen aus der Grundversorgung (das entspricht einer Quotenerfüllung von 92,4%).
- 64,1% der Personen wohnten in organisierten, 35,9% in privaten Unterkünften (1.1.2018).
- Die Höchstzahl (am Monatsende) wurde mit 3.928 Personen im Juni 2016 erreicht.
- Praktisch alle Vorarlberger Gemeinden beteiligen sich an der Unterbringung von Flüchtlingen.
Organisierte Quartiere
- Mit der Einführung der Grundversorgung 2004 wurde der gesamte Bereich der Unterbringung an die Caritas übertragen.
- Erst seit Sommer 2015 wurden mit ORS und dem Roten Kreuz auch andere Organisationen mit der Unterbringung von grundversorgten Personen beauftragt.
- Das Verpflegungsgeld in organisierten Quartieren beträgt monatlich 215 Euro für Erwachsene und 100 Euro für Minderjährige. Zusätzlich wird ein Taschengeld von 40 Euro pro Person bezahlt.
Individuelle Unterbringung
- Bei individueller Unterbringung wird ein Verpflegungsgeld von 215 Euro (Erwachsene) bzw. 100 Euro (Minderjährige) und eine Mietunterstützung von max. 150 Euro (Einzelperson) bzw. 300 Euro (Familie) bezahlt.
Beratung und Betreuung
- Kleinquartiere werden von der Caritas ambulant betreut, in Einrichtungen ab 25 Personen vor Ort. In Großquartieren erfolgt die Betreuung durch ORS.
- Zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Grundversorgung ist die Flüchtlingshilfe der Caritas in Feldkirch.
Unbegleitete Minderjährige
- Caritas und das Institut für Sozialdienste (IfS) bringen UMF in Wohngruppen unter. Daneben bietet das SOS Kinderdorf Plätze für Betreutes Wohnen an. Pflegefamilien für UMF werden über das Kinderdorf Vorarlberg vermittelt.
- Der Tagsatz für die Unterbringung in Wohngruppen beträgt 95€.
zuletzt aktualisiert: 26.4.2018