Leistungen

Die Grundversorgungsvereinbarung sieht folgende Leistungen für anspruchsberechtigte Personen vor (Art. 6):

  • Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit
  • Versorgung mit angemessener Verpflegung
  • Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Unterkünften und für unbegleitete minderjährige Fremde, ausgenommen bei individueller Unterbringung
  • Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht
  • Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des ASVG durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge
  • Gewährung allenfalls darüber hinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung
  • Maßnahmen für pflegebedürftige Personen
  • Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden durch geeignetes Personal unter Einbeziehung von DolmetscherInnen zu deren Orientierung in Österreich und zur freiwilligen Rückkehr
  • Übernahme von Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen
  • Übernahme der für den Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten und Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler
  • Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufes im Bedarfsfall
  • Gewährung von Sach- oder Geldleistungen zur Erlangung der notwendigen Bekleidung
  • Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe
  • Gewährung von Rückkehrberatung, von Reisekosten sowie einer einmaligen Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland in besonderen Fällen.

Die Grundversorgungsleistungen können in Form von Sachleistungen, Geldleistungen und Gutscheinen gewährt werden. Gutscheine werden z.B. für die Bekleidungshilfe ausgegeben.

Unterbringung

  • organisierte Unterbringung: Wohnplatz in einer vom Land finanzierten Unterkunft.
  • private Unterbringung: Person sucht sich selbst eine Unterkunft