Die Unterbringung erfolgt entweder in organisierten oder in individuellen Unterkünften.
Organisierte Unterbringung
Bei der organisierten Unterbringung wird ein Schlafplatz in einer von den Ländern finanzierten Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Die Unterkünfte werden von NGOs, privaten QuartiergeberInnen, landeseigenen Gesellschaften oder Gemeinden betrieben. Die BetreiberInnen werden über einen Tagsatz für die Unterbringung bezahlt. Dieser beträgt derzeit max. 21€ pro Person und Tag.
Im Herbst 2014 wurde von der LandesflüchtlingsreferentInnenkonferenz ein Katalog mit Mindeststandards für organisierte Quartiere beschlossen.
Neben den Quartieren für Einzelpersonen und Familien gibt es noch spezielle Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige und für Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (z.B. Kranke, Menschen mit Behinderungen).
Individuelle Unterbringung
Bei der individuellen (privaten) Unterbringung sucht sich die anspruchsberechtigte Person selbst eine Wohnung bzw. ein Zimmer und erhält eine Mietunterstützung und ein Verpflegungsgeld. Die Übersiedelung in eine private Unterkunft muss von der zuständigen Grundversorgungstelle genehmigt werden. Sie ist nur innerhalb des Bundeslandes, welchem die Person zugeteilt wurde, möglich.