Verpflegung

Die Verpflegung kann als Sach- oder als Geldleistung gewährt werden. In Vollversorgungsquartieren bekommen die untergebrachten Personen dreimal am Tag eine Mahlzeit. In Selbstversorgungsunterkünften erhalten die BewohnerInnen ein Verpflegungsgeld und sind für die Zubereitung des Essens selbst verantwortlich. Daneben gibt es noch Mischformen (Teilselbstversorgung).

 

Verpflegung in Vollversorgungsunterkünften

Im Katalog mit den Mindeststandards für organisierte Unterkünfte sind bezüglich der Verpflegung folgende Punkte angeführt:

  • Übernehmen QuartierbetreiberInnen die Verpflegung, so sind sie verpflichtet, möglichst abwechslungsreiche und ausgewogene Mahlzeiten in ausreichendem Maße anzubieten. Dies umfasst insbesondere ausreichend Fleisch, Obst, Gemüse, Milchprodukte.
  • Bei Vollversorgung haben die BewohnerInnen Anspruch auf drei vollwertige Mahlzeiten pro Tag, wobei eine Mahlzeit jedenfalls eine warme Mahlzeit sein muss. Während der Essenszeiten sind zumindest Wasser und Tee zur Verfügung zu stellen.
  • Bei Vollversorgung muss für Schulkinder zumindest einmal am Tag warmes Essen bereitgestellt werden, sofern sie dies nicht in einer sonstigen Betreuungseinrichtung (Schule, Hort, Nachmittagsbetreuung) erhalten.
  • QuartierbetreiberInnen haben bei Vollversorgungsquartieren den BewohnerInnen überdies altersentsprechende Baby- und Kleinkindernahrung zur Verfügung zu stellen.
  • Religiös bedingte Essensvorschriften sind zu berücksichtigen.
  • Auf VegetarierInnen und VeganerInnen ist bei der Verpflegung Rücksicht zu nehmen.
  • Diätkost und Nahrungsunverträglichkeiten sind bei Vorlage eines fachärztlichen Attestes entsprechend zu berücksichtigen.

 

Als die Grundversorgung 2004 eingeführt wurde, waren Quartiere mit Vollversorgung noch die Regel. Die Anzahl dieser Unterkünfte ist jedoch stark zurückgegangen, da mittlerweile alle Bundesländer die Selbstversorgung bevorzugen.

Teilselbstversorgung

Neben der Voll- und der Selbstversorgung gibt es in einigen Bundesländern noch Zwischenformen:

  • von den QuartiergeberInnen werden nur bestimmte Mahlzeiten (z.B. Mittagessen) angeboten, die restlichen Mahlzeiten bereiten die BewohnerInnen selbst zu und erhalten dafür ein Verpflegungsgeld
  • von den UnterkunftsbetreiberInnen werden Grundnahrungsmittel zur Verfügung gestellt, für die Zubereitung der Speisen sind die BewohnerInnen selbst verantwortlich

Verpflegungsgeld in Selbstversorgungsquartieren

Selbstversorgungsquartiere sind in allen Bundesländern die häufigste Form der organisierten Unterbringung. Die BewohnerInnen sind für die Essenszubereitung selbst zuständig. In den Unterkünften müssen daher ausreichend Kochgelegenheiten vorhanden sein: als Mindeststandard gelten für je zehn BewohnerInnen zumindest ein Herd mit vier Kochplatten samt Backrohr, ein Kühlschrank und Gefriermöglichkeiten, außerdem müssen Spülen, Küchenkästen und Geschirr zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe des Verpflegungsgeldes bei Selbstversorgung ist nicht in der Grundversorgungsvereinbarung geregelt. Die ausbezahlten Beträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg wird für Minderjährige ein geringeres Verpflegungsgeld wie für Volljährige bezahlt, die anderen Bundesländer machen keinen Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen.

 

Verpflegungsgeld bei individueller Unterbringung

Personen in individuellen Unterkünften erhalten ein Verpflegungsgeld von max. 215€/Monat für Erwachsene und 100€/Monat für Minderjährige.