Für Personen, die in organisierten Unterkünften untergebracht sind, ist in der Grundversorgungsvereinbarung ein Taschengeld von 40€ pro Monat vorgesehen. In der Praxis gibt es aber Unterschiede zwischen Vollversorgungs- und Selbstversorgungsquartieren und zwischen den Bundesländern.
In Unterkünften mit Vollversorgung erhalten die untergebrachten Personen in allen Bundesländern das Taschengeld.
Für Selbstversorgungsquartiere gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen:
- In Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg wird das Taschengeld von 40€ bezahlt.
- Kein Taschengeld wird in Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich gewährt.
Die Höhe des Taschengeldes ist seit der Einführung der Grundversorgung 2004 gleich geblieben.