Asylberechtigte

Asylberechtigte haben nach der Anerkennung noch 4 Monate Anspruch auf Grundversorgung. Eine Ausnahme bildet hier Tirol, wo Asylberechtigte nicht zur Zielgruppe der Grundversorgung zählen.

Asylberechtigte haben einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Sie haben Anspruch auf Mindestsicherung, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld.

In Oberösterreich erhalten Asylberechtigte während der ersten 3 Jahre nach der Anerkennung nur mehr eine beschränkte Mindestsicherung.

Ebenfalls nur eine reduzierte Mindestsicherung wird Asylberechtigten in Niederösterreich und im Burgenland gewährt, da in diesen beiden Bundesländern nur Personen, die sich in den letzten 6 Jahren 5 Jahre in Österreich aufgehalten haben, die volle Mindestsicherung bekommen.